Grundsätze des Vergütungssystems

Der Erfolg der SFS Group hängt in hohem Masse von der Qualität, dem unternehmerischen Handeln und dem Engagement ihrer Mitarbeitenden ab. Ziel des Vergütungssystems ist es, qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und diese auf die langfristigen Ziele des Unternehmens auszurichten. Die Vergütungspolitik der SFS Group orientiert sich an folgenden Kriterien:

  • Leistungsorientiert mit einer fixen und variablen Vergütungskomponente
  • Basierend auf klar festgelegten und messbaren Zielen
  • Einfach und nachvollziehbar
  • Faire und marktgerechte Vergütungen
  • Festgelegte Ober- und Untergrenzen

Die Gewährung von Krediten und Darlehen sowie Vorsorgeleistungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge an den Verwaltungsrat und die Konzernleitung ist gemäss den Statuten untersagt.

Die Grundsätze der Vergütungen für Verwaltungsrat und Konzernleitung sind in Art. 25 bis Art. 30 der Statuten der SFS Group AG festgelegt.

Die Zuständigkeit für Änderungen am Vergütungsreglement und den Antrag über die zu gewährenden Vergütungen liegt beim Nominations- und Vergütungsausschuss (NCC). Die Anträge erfolgen an den Gesamtverwaltungsrat. Die Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des NCC sind im Corporate-Governance-Bericht umschrieben.

Vergütung des Verwaltungsrats

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten ein fixes Grundhonorar, eine fixe Entschädigung für Mitgliedschaften in Ausschüssen und eine fixe Anzahl SFS Aktien. Diese Vergütungs­komponenten werden vom Verwaltungsrat auf Antrag des NCC jährlich festgelegt. Dabei wird die Vergütung unter Vorbehalt und im Rahmen der durch die Generalversammlung genehmigten Gesamtvergütung festgesetzt. Die Entschädigung wird in bar und in Form einer fixen Anzahl Aktien der SFS Group AG ausbezahlt. Die SFS Aktien stellen eine auf langfristigen Erfolg ausgerichtete Vergütung dar und sind mit einer Sperrfrist von mindestens drei Jahren versehen. Der NCC überprüft den Anteil der Vergütungskomponente SFS Aktien in regelmässigen Perioden und unterbreitet dem Verwaltungsrat Änderungsvorschläge.

Basishonorar und Aktienzuteilung (pro Amtsperiode)

Fixe Vergütung in CHF

Mitgliedschaft in einem Ausschuss in CHF

Fixe Anzahl Aktien

Präsident des Verwaltungsrats

260’000

1’500

Vizepräsident des Verwaltungsrats

90’000

20’000

500

Mitglied des Verwaltungsrats

70’000

20’000

500

Die in Art. 25 der Statuten vorgesehene zusätzliche Entschädigung für Ausnahmefälle wurde weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr ausgerichtet. Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats wird unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung entrichtet.

Für die Mitglieder des Verwaltungsrats werden grundsätzlich keine Beiträge an Pensionskassen oder anderweitige Vorsorgeeinrichtungen erbracht. Solche Beiträge können im Ausnahmefall auf Antrag des NCC und mit Genehmigung der Generalversammlung ausgerichtet werden, falls die betreffenden Mitglieder kein anderweitig versicherbares Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit erzielen.

Vergütung der Konzernleitung

Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten ihrer Verantwortung und Erfahrung entsprechend ein Basissalär in Form einer festen Barvergütung. Zusätzlich wird eine leistungs- und resultatabhängige variable Vergütung in bar und in Form von SFS Aktien ausbezahlt. Die zugeteilten SFS Aktien sind mit einer Sperrfrist von mindestens drei Jahren versehen.

Die Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung wird unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung entrichtet. Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten zusätzlich eine Pauschalentschädigung für Geschäfts- und Repräsentationsspesen. Diese entspricht der lokalen Gesetzgebung und in der Schweiz dem von den zuständigen kantonalen Steuerbehörden genehmigten Spesenreglement.

Für die Mitglieder der Konzernleitung setzt sich die Gesamtvergütung aus folgenden Komponenten zusammen:

  1. Fixes Basissalär
  2. Variable Vergütung in bar
  3. Variable Vergütung in SFS Aktien

1. Fixes Basissalär

Das fixe Basissalär wird individuell festgelegt und berücksichtigt die Funktion und Verantwortung des jeweiligen Konzernleitungsmitglieds.

2. Variable Vergütung in bar

Das variable Vergütungssystem der Konzernleitung basiert auf dem gruppenweit gültigen MbO-Prozess (Management by Objectives). Für jedes Konzernleitungsmitglied wird eine erfolgs- und leistungsorientierte variable Zielvergütung in bar definiert, die gemäss Statuten maximal 100% der festen Vergütung betragen kann. Die variable Zielvergütung in bar ist gemäss dem Vergütungssystem der SFS Group, das auf Antrag des NCC vom gesamten Verwaltungsrat verabschiedet wird, für den Chief Executive Officer (CEO) auf 40 bis 60% und für die übrigen Konzernleitungsmitglieder auf 30 bis 50% des fixen Basissalärs begrenzt. Bei Nichterreichen des je Ziel definierten Schwellenwertes wird keine variable Barvergütung ausbezahlt. Bei deutlicher Übererfüllung sämtlicher Ziele werden maximal 150% der definierten variablen Zielvergütungen in bar ausbezahlt.

Die Höhe der variablen Barvergütung richtet sich nach drei Kriterien:

  1. Erreichungsgrad der Finanzziele
    Die Finanzziele werden im Voraus für eine einjährige Leistungsperiode vom NCC vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat (VR) festgelegt. Diese umfassen Umsatz- und EBIT-Margen-Ziele sowie zusätzlich den Cash-to-Cash-Cycle auf Stufe Konzern und Divisionen.
  2. Erfüllung von individuellen Jahreszielen
    Der Verwaltungsrat legt diese vergütungsrelevanten Ziele für den CEO, und der CEO, in Abstimmung mit dem Verwaltungsratspräsidenten, für jedes Konzernleitungsmitglied individuell fest. Sie orientieren sich hierzu an aktuellen Projekten, den vereinbarten strategischen Zielen und einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Für jedes definierte Ziel wird eine minimale Zielerreichung festgelegt, unter welcher keine Auszahlung erfolgt, sowie eine Obergrenze, welche die maximale Auszahlung festlegt. Um den ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten im Rahmen der Unternehmensführung höhere Gewichtung zu verleihen, fliessen konkrete ESG-Ziele als Teil der individuellen Jahresziele in die Zielvereinbarung der Konzernleitung mit ein. Hierunter fallen z. B. die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, die CO2-Reduktion und Themen aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Gleichbehandlung sowie Aus- und Weiterbildung.
  3. Ermessensentscheid zum Führungsverhalten
    Die Beurteilung der Themen Führung, Werte und Verhalten fliesst ebenfalls in die variable Barvergütung ein. Diese vergütungsrelevante Komponente wird vom Verwaltungsrat für den CEO, und vom CEO, in Abstimmung mit dem Verwaltungsratspräsidenten, für jedes Konzernleitungsmitglied individuell festgelegt.

Die Gewichtung der Ziele für die variable Barvergütung obliegt dem Verwaltungsrat auf Antrag des NCC. Sie hatte sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr folgende Ausprägung:

in %

CEO, CFO und CHRO

Übrige Konzernleitungs­mitglieder

Finanzziele Konzern

60

30

Finanzziele Segmente und Divisionen

30

Individuelle Ziele

20

20

Führung, Werte und Verhalten

20

20

3. Variable Vergütung in SFS Aktien

Ein zweiter Teil der variablen Vergütung wird in Form von SFS Aktien ausbezahlt. Dieser Vergütungsteil honoriert die langfristige Leistung der Konzernleitung und ist ausgerichtet auf die Aktionärsinteressen. Der Verwaltungsrat bestimmt jährlich zu Beginn der Leistungsperiode für jedes Mitglied die Anzahl Aktien. Die Anzahl soll sich für den CEO in einer Ziel-Bandbreite von 1’500 bis 2’500 Aktien und für die übrigen Mitglieder der Konzernleitung von 250 bis 1’000 Aktien belaufen. Nach Ablauf der Leistungsperiode legt der Verwaltungsrat auf Antrag des NCC nach Ermessen und aufgrund des Marktumfelds (konjunkturelle Entwicklung, Branchen­entwicklung usw.), der Strategieumsetzung, der finanziellen Situation des Unternehmens sowie der individuellen Leistung die Aktienzuteilung fest. Dabei kann ein Faktor von 0 bis 1.5 zur Anwendung gelangen. Die SFS Aktien werden nach der Generalversammlung, welche die variable Vergütung genehmigt, den Mitgliedern zu Eigentum übertragen. Die SFS Aktien bleiben für mindestens drei Jahre gesperrt. Bei Austritt eines Konzernleitungsmitglieds bleiben die zugeteilten SFS Aktien in dessen Eigentum.

Die Vergütung wird den Mitgliedern der Konzernleitung unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung entrichtet.

Beteiligungsplan

Die SFS Group AG kann periodisch Aktien der Gesellschaft an ausgewählte und langjährige Mitarbeitende (aller Stufen) abgeben. Der Verwaltungsrat hat dazu ein Reglement verabschiedet, das insbesondere die Berechnung des Bezugspreises, die Gewährung eines allfälligen Rabatts auf den Bezugspreis, den maximalen Bezugswert (bewertet zum Zeitpunkt der Zuteilung) im Verhältnis zur individuellen jährlichen Grundvergütung sowie eine Sperrfrist der Aktien festlegt. Der NCC berechnet die Werte nach dieser Grundlage für den jeweiligen Plan und unterbreitet die Bedingungen dem Verwaltungsrat zur Genehmigung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung können in dieses Programm eingeschlossen werden. Die so erworbenen Aktien sind für mindestens drei Jahre gesperrt.

Im Berichtsjahr 2024 wurde kein Beteiligungsprogramm durchgeführt.